Friedhof Crimmitschau
Zeitzer Straße 1
08451 Crimmitschau
Telefon: 03762-5878
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
montags 13.00 - 17.00 Uhr
dienstags - freitags 13.00 - 16.00 Uhr
Bevor die Entscheidung für eine Bestattungsart getroffen wird halten wir eine umfassende
Beratung in der Friedhofsverwaltung für dringend erforderlich. Nur wenn alle Details
bekannt sind kann eine Art und Weise der Bestattung gewählt werden, die a) die Wünsche
des Verstorbenen berücksichtigt und b) den Möglichkeiten der Angehörigen gerecht wird.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten mit dem Tod zu befassen.
Es ist wichtig Wünsche und Vorstellungen über die eigene Bestattung den Angehörigen
kund zu tun, schon um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Die Urnenbeisetzung ist nicht die preiswerteste Bestattungsart, da neben den anfallenden Friedhofsgebühren noch andere, zusätzliche Kosten (Überführung, Krematorium) anfallen. Lassen Sie sich dazu beraten!
Hinweis:
Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung können in der jeweils aktuellen Fassung in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.
Auf unserem Friedhof in Crimmitschau bestehen folgende
Bestattungsmöglichkeiten:
Sargbestattung
a) im Einzelgrab (Wahlgrabstelle)
Dafür stehen Grabstellen auf mehrern Grabfeldern zur Auswahl. Die Kosten für eine
Sargbestattung betragen lt. Gebührenordnung ab 01.01.2005 (incl. Nutzungsgebühr für 20
Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre, Beisetzungsgebühr und Benutzung der Halle
1.060,-- €.
Der Grabstein ist nach eigener Wahl von einem Steinmetzmeister zu errichten. Dieses ist jedoch
lt. Friedhofsordnung zuvor zur Genehmigung zu beantragen (in der Regel vom
Steinmetzmeister).
Die Pflege des Grabes obliegt dem Nutzungsberechtigten (den Angehörigen). Es ist möglich die
Pflege und das Bepflanzen des Grabes in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben, Zum
Beispiel a) als Einzelauftrag, b) als Dauerauftrag, c) als Vorauszahlung für die gesamte
Nutzungsdauer. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten!.
b) im Doppelgrab
Dafür stehen Doppelgrabstellen auf mehrern Grabfeldern zur Auswahl. Die Kosten für eine
Sargbestattung betragen lt. Gebührenordnung ab 01.01.2004 (incl. Nutzungsgebühr der
Doppelgrabstelle für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr der Doppelgrabstelle für 20 Jahre,
Beisetzungsgebühr und Benutzung der Halle 1.540,-- €
Im Fall der 2. Bestattung ist die Nutzungsgebühr und die Friedhofsunterhaltungsgebühr nur als
Nachlösung auf 20 Jahre erforderlich.
Der Grabstein ist auch hier nach eigener Wahl von einem Steinmetzmeister zu errichten. Laut
Friedhofsordnung ist die Errichtung eines Grabmals genehmigungspflichtig.
Die Pflege des Grabes obliegt dem Nutzungsberechtigten (den Angehörigen). Es ist möglich die
Pflege und das Bepflanzen des Grabes in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben, Zum
Beispiel a) als Einzelauftrag, b) als Dauerauftrag, c) als Vorauszahlung für die gesamte
Nutzungsdauer. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten!.
c) in einer Familiengrabstelle
Ist keine Familiengrabstelle vorhanden, so sind neue Familiengrabstellen am Hauptweg
beziehungsweisen auch an der Außenmauer des Friedhofes vorhanden. Diese Grabstellen
ermöglichen die Beisetzung von 4 Särgen. Ohne Nachlösung oder Neuerwerb des
Nutzungsrechtes betragen die Bestattungsgebühren einschließlich Hallenbenutzung 580,-- €
Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen bedarf der Genehmigung durch die
Friedhofsverwaltung. Die Pflege der Grabstelle kann ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung in
Auftrag gegeben werden. Ein Kostenangebot ist für Sie unverbindlich.
d) in einem Einzelgrab mit einheitlicher Pflege und Gedenkstein
Können die Angehörigen die Grabpflege nicht übernehmen,
bieten wir in einem separaten Gräberfeld die Ausführung in
einheitlicher Form einschlie&szlich eines liegenden Steines an.
Die Gebühr dafür beträgt einschließlich Hallenbenutzung 2.570,-- €. Damit ist die
Nutzungsgebühr, die Friedhofsunterhaltungsgebühr, die Beisetzungsgebühr, die Pflege für die gesamte Nutzungszeit
und eine Gedenktafel mit Namenseintrag abgegolten.
e) in einer Gemeinschaftsanlage
Sind keine Angehörigen da, und für eine Vorauszahlung der Kosten für die Grabpflege ist kein
Geld vorhanden, so ist die Sargbestattung in einer Gemeinschaftsanlage möglich.Die Gebühr
dafür beträgt einschließlich Hallenbenutzung 1.640,-- €. Damit ist die
Nutzungsgebühr, die
Friedhofsunterhaltungsgebühr, die Beisetzungsgebühr, die Pflege für die gesamte Nutzungszeit
und eine Gedenktafel mit Namenseintrag abgegolten.
Eine eigene individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen. Die Ablage eines Gebindes oder
Steckkissens bzw. eines Blumenstraußes ist möglich.
Urnenbeisetzung
a) im Urnengrab
Auf unserem Friedhof sind mehrere Grabfelder mit unterschiedlicher Gestaltung für
Urnenbeisetzungen vorgesehen. Die Auswahl des Gedenksteines muss individuell bei einem
Steinmetzmeister erfolgen. Die Errichtung des Grabmals ist Genehmigungspflichtig. Die
Gebühren für die Urnenbeisetzung einschließlich Nutzungsgebühr für 20 Jahre,
Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre und Benutzung der Halle betragen 730,-- €.
Für die Pflege der Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Auch hier ist es möglich
die Pflege und Bepflanzung in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben
b) im Urnengrab mit Pflege und Gedenkstein
Hier haben wir eine Möglichkeit geschaffen, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben
ohne mit dem Aufwand der Auswahl des Gedenksteines, sowie des Bepflanzens und der Pflege
einer Grabstelle belastet zu sein. Damit sind die Vorteile einer Gemeinschaftsanlage gegeben
jedoch durch die Existenz einer Grabstelle - mit wesentlich höherem Niveau. Die Gebühren
betragen (Nutzungsgebühr für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre,
Beisetzungsgebühr, Pflege für 20 Jahre Gedenkstein mit Namenseintrag und Hallenbenutzung)
1.640,-- € incl. Benutzung der Halle
Eine eigene individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen. Die Ablage eines Gebindes oder
Steckkissens bzw. eines Blumenstraußes ist möglich.
c) im Urnendoppelgrab mit Pflege und Gedenkstein
Um für Ehepaare einen gemeinsamen Bestattungsplatz ohne den Aufwand einer eigenen
Grabstelle zu ermöglichen bieten wir diese Bestattungsform an. Hier ist ebenfalls die Grabpflege
für 20 Jahre und der Gedenkstein mit Namenseintrag enthalten. Für die zweite Bestattung ist nur
eine Nachlösung der Grabstelle und der Pflege erforderlich. Die Gebühren betragen insgesamt
1.740,-- € incl. Nutzung der Halle.
Eine eigene individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen. Die Ablage eines Gebindes oder
Steckkissens bzw. eines Blumenstraußes ist möglich.
d) in der Urnengemeinschaftsanlage
Für die Beisetzung von Verstorbenen ohne Angehörige und ohne die Möglichkeit des erwerbs
einer eigenen Grabstelle bieten wir die Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage an.
Hier ist keine Gestaltung der Grabstelle durch individuelle Bepflanzung möglich. Auf einem
Grabstein für 20 Bestattungen wird lediglich der Name des Beigesetzten eingetragen. Die Ablage
eines Gebindes oder eines Gesteckes ist erlaubt. Für Blumen ist ein Platz für eine Steckvase
vorgesehen. Die Gebühren für diese Beisetzung beträgt 1.120,-- € incl. Benutzung
der Halle.
Nachlösung ist ausgeschlossen!
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