Friedhof Crimmitschau
Zeitzer Straße 1, 08451 Crimmitschau
Öffnungszeiten:
Friedhof:
von März bis September
täglich 7.00 - 20.00 Uhr
von Oktober bis Februar
täglich 7.00 - 18.00 Uhr
Friedhofsverwaltung:
(auch zuständig für die Friedhöfe in Rudelswalde, Langenreinsdorf und Frankenhausen)
Telefon: 03762-5878
montags | 13.00 - 17.00 Uhr |
dienstags | 11.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
donnerstags | 13.00 - 16.00 Uhr |
freitags | 10.00 - 12.00 Uhr |
| und nach Vereinbarung |
Hinweise:
Bevor die Entscheidung für eine Bestattungsart getroffen wird halten wir eine umfassende
Beratung in der Friedhofsverwaltung für dringend erforderlich. Nur wenn alle Details
bekannt sind kann eine Art und Weise der Bestattung gewählt werden, die a) die Wünsche
des Verstorbenen berücksichtigt und b) den Möglichkeiten der Angehörigen gerecht wird.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten mit dem Tod zu befassen.
Es ist wichtig Wünsche und Vorstellungen über die eigene Bestattung den Angehörigen
kund zu tun, schon um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Die Urnenbeisetzung ist nicht die preiswerteste Bestattungsart, da neben den anfallenden Friedhofsgebühren noch andere, zusätzliche Kosten (Überführung, Krematorium) anfallen. Lassen Sie sich dazu beraten!
Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung und den
letzten Nachtrag zur Gebührenordnung können in der jeweils aktuellen Fassung hier heruntergeladen werden oder in der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.
Auf unserem Friedhof in Crimmitschau bestehen folgende
Bestattungsmöglichkeiten:
Sargbestattung
a) im Einzelwahlgrab
Dafür stehen Grabstellen auf mehrern Grabfeldern zur Auswahl. Die Kosten für eine
Sargbestattung betragen incl. Nutzungsgebühr für 20
Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre, Beisetzungsgebühr und Benutzung der Halle
1.360,-- €.
Der Grabstein ist nach eigener Wahl von einem Steinmetzmeister zu errichten. Dieses ist
lt. Friedhofsordnung zuvor zur Genehmigung zu beantragen (in der Regel vom
Steinmetzmeister).
Die Pflege des Grabes obliegt dem Nutzungsberechtigten (den Angehörigen). Es ist möglich die
Pflege und das Bepflanzen des Grabes in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben, Zum
Beispiel a) als Einzelauftrag, b) als Dauerauftrag, c) als Vorauszahlung für die gesamte
Nutzungsdauer. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten!.
b) im Doppelwahlgrab
Dafür stehen Doppelgrabstellen auf mehrern Grabfeldern zur Auswahl. Die Kosten für eine
Sargbestattung betragen incl. Nutzungsgebühr der
Doppelgrabstelle für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr der Doppelgrabstelle für 20 Jahre,
Beisetzungsgebühr und Benutzung der Halle 2.190,-- €
Im Fall der 2. Bestattung ist die Nutzungsgebühr und die Friedhofsunterhaltungsgebühr nur als
Nachlösung auf 20 Jahre erforderlich.
Der Grabstein ist auch hier nach eigener Wahl von einem Steinmetzmeister zu errichten. Laut
Friedhofsordnung ist die Errichtung eines Grabmals genehmigungspflichtig.
Die Pflege des Grabes obliegt dem Nutzungsberechtigten (den Angehörigen). Es ist möglich die
Pflege und das Bepflanzen des Grabes in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben, Zum
Beispiel a) als Einzelauftrag, b) als Dauerauftrag, c) als Vorauszahlung für die gesamte
Nutzungsdauer. Lassen Sie sich ein Kostenangebot unterbreiten!
c) in einer Familiengrabstelle
Ist keine Familiengrabstelle vorhanden, so sind neue Familiengrabstellen am Hauptweg
beziehungsweisen auch an der Außenmauer des Friedhofes vorhanden. Diese Grabstellen
ermöglichen die Beisetzung von 4 Särgen. Ohne Nachlösung oder Neuerwerb des
Nutzungsrechtes betragen die Bestattungsgebühren einschließlich Hallenbenutzung 530,-- €
Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen bedarf der Genehmigung durch die
Friedhofsverwaltung. Die Pflege der Grabstelle kann ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung in
Auftrag gegeben werden. Ein Kostenangebot ist für Sie unverbindlich.
d) in einer Gemeinschaftsanlage für Sargbestattung
Sind keine Angehörigen da, und für eine Vorauszahlung der Kosten für die Grabpflege ist kein
Geld vorhanden, so ist die Sargbestattung in einer Gemeinschaftsanlage möglich. Die Gebühr
dafür beträgt einschließlich Hallenbenutzung 2.900,-- €. Damit ist die
Nutzungsgebühr, die
Friedhofsunterhaltungsgebühr, die Beisetzungsgebühr, die Pflege für die gesamte Nutzungszeit
und eine Gedenktafel mit Namenseintrag abgegolten.
Eine eigene individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen. Die Ablage eines Gebindes oder
Steckkissens bzw. eines Blumenstraußes ist möglich.
Urnenbeisetzung
a) im Urnenwahlgrab (Beisetzung von bis zu 4 Urnen möglich)
Auf unserem Friedhof sind mehrere Grabfelder mit unterschiedlicher Gestaltung für
Urnenbeisetzungen vorgesehen. Die Auswahl des Gedenksteines muss individuell bei einem
Steinmetzmeister erfolgen. Die Errichtung des Grabmals ist Genehmigungspflichtig. Die
Gebühren für die Urnenbeisetzung einschließlich Nutzungsgebühr für 20 Jahre,
Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre und Benutzung der Halle betragen 1.140,-- €.
Für die Pflege der Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Auch hier ist es möglich
die Pflege und Bepflanzung in der Friedhofsverwaltung in Auftrag zu geben
b) im Urnenwahlgrab mit Pflege und Gedenkstein (Beisetzung von bis zu 2 Urnen möglich)
Hier haben wir eine Möglichkeit geschaffen, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben
ohne mit dem Aufwand der Auswahl des Gedenksteines, sowie des Bepflanzens und der Pflege
einer Grabstelle belastet zu sein. Damit sind die Vorteile einer Gemeinschaftsanlage gegeben
jedoch durch den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstelle - mit wesentlich höherem Niveau.
(Verlängerung des Nutzungsrechtes und die Möglichkeit einer zweiten Beisetzung sind gegeben.) Die Gebühren
betragen (Nutzungsgebühr für 20 Jahre, Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre,
Beisetzungsgebühr, Pflege für 20 Jahre, incl. Hallenbenutzung)
2.540,-- €
Eine eigene individuelle Bepflanzung ist ausgeschlossen. Die Ablage eines Gebindes oder
Steckkissens bzw. eines Blumenstraußes ist möglich.
c) in der Urnengemeinschaftsanlage für 12 Urnen
Für die Beisetzung von Verstorbenen ohne Angehörige und ohne die Möglichkeit des Erwerbs
einer eigenen Grabstelle bieten wir die Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage an.
Hier ist keine Gestaltung der Grabstelle durch individuelle Bepflanzung möglich. Auf einem
Grabstein für 12 Namen wird der Name des Beigesetzten eingetragen.
Für Blumen oder Grabschmuck ist eine Ablageplatte vorhanden.
Die Gebühren für diese Beisetzung betragen 2.110,-- € incl. Benutzung
der Halle.
Nachlösung und Urnenumsetzung ist ausgeschlossen!
d) in der Urnengemeinschaftsanlage für 48 Urnen (Urnenhain)
Für die Beisetzung von Verstorbenen ohne Angehörige und ohne die Möglichkeit des Erwerbs
einer eigenen Grabstelle bieten wir die Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage an.
Hier ist keine Gestaltung der Grabstelle durch individuelle Bepflanzung möglich. Auf einem
Grabstein für 48 Namen wird der Name des Beigesetzten eingetragen.
Für Blumen ist ein Platz für eine Steckvase
vorgesehen. Die Gebühren für diese Beisetzung betragen 1.810,-- € incl. Benutzung
der Halle.
Nachlösung und Urnenumsetzung ist ausgeschlossen!
Alle Gebührenangaben ergeben sich aus der Gebührenordnung vom 07.11.2019.
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